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Allgemeine Geschäftsbedingungen Titan Marine

 

Inhaltsverzeichnis:

Artikel  1 - Definitionen und Identität des Unternehmers
Artikel  2 - Anwendbarkeit
Artikel  3 - Angebote
Artikel  4 - Die Vereinbarung
Artikel  5 - Mitnahmepflicht, Reklamationen
Artikel  6 - Kosten im Falle eines Rücktritts
Artikel  7 - Ausschluss des Widerrufsrechts
Artikel  8 - Der Preis
Artikel  9 - Lieferung und Ausführung
Artikel 10 - Zahlung
Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt
Artikel 12 - Haftung und Entschädigung
Artikel 13 - Gerichtsstand / anwendbares Recht
Artikel 14 - Schlussbestimmungen

Artikel 1 - Definitionen und Identität des Unternehmers

Unternehmer: Titan Marine

Nautic Invest - Titan Marine
Setheweg 18
7942 LB Meppel
Telefonnummer: +31 (0) 88-773 93 98 an Werktagen von 9 bis 17 Uhr.
E-Mail-Adresse: [email protected]
Nummer der Handelskammer: 50898272
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 822983448B01

Käufer: Die Person, mit der Titan Marine einen Kaufvertrag über Produkte abschließt.
Produkte: die natürliche oder juristische Person, die Kupferprodukte und/oder -dienstleistungen aus der Ferne anbietet.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Titan Marine und für mit Titan Marine geschlossene Verträge.
2.2. Mündliche Vereinbarungen und / oder Zusagen, die vom Inhalt dieser Bedingungen abweichen, können Titan Marine nur binden, wenn sie von Titan Marine schriftlich bestätigt wurden. Der Geltung von Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Artikel 3 - Angebote

Alle Angebote und Angebote werden von Titan Marine unverbindlich gemacht; Abtretungen und Annahme von Angeboten des Käufers gelten als unwiderruflich.
Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und / oder Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler oder Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.

Artikel 4 - Die Vereinbarung

Die Vereinbarung unterliegt den Bestimmungen des Absatzes 3, die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer und der Einhaltung der entsprechenden Bedingungen geschlossen wurden.

Artikel 5 - Mitnahmepflicht, Reklamationen

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Produkte zum vereinbarten oder angegebenen Zeitpunkt der Lieferung durch Titan Marine zu erwerben. Von diesem Moment an geht das Risiko für die Produkte von Titan Marine auf Koper über. Wenn Titan Marine die Produkte aufgrund eines verspäteten Kaufs durch den Käufer lagern muss, erstattet der Titan Marine die entstandenen Kosten.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die von Titan Marine gelieferten Produkte bei Lieferung zu überprüfen. Reklamationen in Bezug auf sichtbare Mängel in Bezug auf die Produkte müssen vom Käufer innerhalb von fünf (etwa fünf) Tagen nach Erhalt schriftlich eingereicht werden. Entgegen dem Vorstehenden sind bei Versand mittels Frachtbrief sichtbare Mängel vom Käufer unverzüglich nach Lieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken.
5.3. Für nicht sichtbare Mängel gilt ebenfalls eine Rügefrist von 5 (in Worten: fünf) Tagen, sofern davon auszugehen ist, dass der Mangel an dem Tag beginnt, an dem der Käufer den Mangel erfahren hat oder hätte erfahren müssen, spätestens jedoch einen Monat danach Lieferung der Produkte.
5.4. Wenn nicht rechtzeitig Beschwerden gemäß den vorstehenden Absätzen eingereicht werden, erlöschen alle diesbezüglichen Rechte des Käufers, und Titan Marine hat seine Verpflichtungen vollständig erfüllt.
5.5. Für alle Produkte gilt die vom Hersteller des jeweiligen Produkts festgelegte Garantiezeit. Alle Beschwerden müssen unter den in den vorstehenden Absätzen genannten Bedingungen bei Titan Marine unter Strafe des Verfalls eingereicht werden. Titan Marine ist nur verpflichtet, Reklamationen abzuwickeln, sobald der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber ihr erfüllt hat. Die beanstandeten Artikel sind vom Käufer auf eigene Kosten an Titan Marine zurückzusenden, so dass er die Möglichkeit hat, die Beschwerde zu beurteilen. Die Rückgabe der Ware ist jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Anweisung des Käufers von Titan Marine möglich; Waren, die vorzeitig und / oder unrichtig zurückgeschickt wurden, werden von Titan Marine nicht bearbeitet und führen zu keinem Anspruch des Käufers.
5.6. Jeglicher Anspruch des Käufers in Bezug auf die Garantie erlischt, wenn ein Mangel ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen ist:
a) die Nichteinhaltung von Montage-, Installations-, Betriebs-, Gebrauchs- und / oder Wartungsanweisungen durch den Käufer;
b) Defekte, die nicht auf Material- und / oder Konstruktionsfehlern beruhen, sondern andere Ursachen haben, wie normaler Verschleiß, innere und äußere Kontamination, Rost- und Lackschäden, Transport, Einfrieren, Überhitzen, Überladen und / oder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch ;
c) Reparaturen oder andere Arbeiten an den Produkten, die von Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Titan Marine durchgeführt wurden.
5.7. Für den Fall, dass die gelieferten Produkte nach Ansicht von Titan Marine nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen, werden diese nach Wahl von Titan Marine repariert oder ersetzt, oder der Verkaufspreis wird anteilig reduziert der Preis der fehlerhaften Produkte im Verhältnis zum Gesamtverkaufspreis.
5.8. Diese Bedingungen gelten für die Rücklieferung. Wenn sich Titan Marine für einen Ersatz entscheidet, werden die ersetzten Artikel zu seinem Eigentum.

Artikel 6 - Kosten im Falle eines Rücktritts
  1. Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, werden die Kosten der Rücksendung höchstens getragen.
  2. Wenn der Käufer einen Betrag gezahlt hat, erstattet der Unternehmer diesen Betrag so bald wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach der Rückgabe oder dem Rücktritt.
 
Artikel 7 - Ausschluss des Widerrufsrechts

Der Unternehmer kann das Rücktrittsrecht des Käufers in dem in den Absätzen 2 und 3 vorgesehenen Umfang ausschließen. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, wenn der Unternehmer dies zumindest zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Angebot klar angegeben hat.
Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Produkte möglich:
die vom Unternehmer gemäß den Spezifikationen des Käufers festgelegt wurden;

  1. das ist eindeutig persönlicher Natur;
  2. deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
 
Artikel 8 - Der Preis

8.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager / ab Werk / ab Lager oder ab Lager in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
8.2. Der vom Käufer zu zahlende Preis wird zu den am Tage der Annahme der Bestellung geltenden Preisen gemäß den Katalogen und Preislisten von Titan Marine oder zumindest den von Titan Marine anderweitig angegebenen Preisen berechnet.
8.3. Angebote in Angeboten von Titan Marine basieren auf den Umständen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung oder des Vertrags. Titan Marine ist jederzeit berechtigt, die angebotenen oder vereinbarten Preise anzupassen, wenn Faktoren, die dies (teilweise) bestimmen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Marktpreise für Produkte, Rohstoffe, Transport, Personalkosten, Versicherung, Wechselkurse) Steuern und andere Finanzkosten) steigen zwischen dem Zeitpunkt des Angebots oder dem Vertragsschluss und dem Zeitpunkt der Lieferung. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% hat der Käufer das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Artikel 9 - Lieferung und Ausführung

9.1. Alle von Titan Marine angegebenen Lieferzeiten sind rein Indikativ und können nicht als Fristen betrachtet werden. Das Überschreiten einer Lieferfrist berechtigt den Käufer niemals zu Schadenersatz, Vernichtung oder Auflösung des Vertrages oder zur Nichteinhaltung einer sich aus diesem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung ergebenden Verpflichtung. Der Käufer hat die im vorstehenden Satz beschriebenen Rechte auch nicht, wenn Titan Marine Produkte liefert, die in Bezug auf Verpackung, Volumen / Größe, Zusammensetzung, Form, Farbe, Gewicht oder sonstiges von den vereinbarten abweichen, sofern die Verwendbarkeit der Produkte gewährleistet ist wird nicht nachteilig beeinflusst. Produkte können sich aufgrund technischer Verbesserungen ändern.
9.2. Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Lager / ab Werk / ab Lager oder ab Lagerraum gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bestimmungen der Incoterms-Version. Titan Marine ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung in Teilen auszuliefern.
9.3. Titan Marine behält sich das Recht vor, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des vom Titan Marine geschuldeten Preises im Voraus zu verlangen oder nach Wahl von Titan die Lieferung und / oder Bereitstellung von Produkten auszusetzen. Marine, um zu verlangen, dass der Käufer dem von Titan Marine geschuldeten Preis Sicherheit zur Zufriedenheit von Titan Marine bietet.
9.4. Alle Fotos, Bilder, Grafiken usw., die von Titan Marine stammen und im Produktkatalog veröffentlicht sind, sind jedoch Eigentum von Titan Marine und dürfen nur von Dritten mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Titan Marine verwendet werden. Titan Marine ist eine geschützte Marke.

Artikel 10 - Zahlung

10.1. Alle Rechnungen werden vom Käufer vor oder spätestens mit Lieferung der Produkte bezahlt. Wenn Lieferung gegen Rechnung vereinbart wurde, muss die Zahlung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen erfolgen. Ohne diese Bedingungen muss die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Zahlung erfolgt zu jeder Zeit ohne Abrechnung, Skonto oder Aussetzung aus irgendeinem Grund und muss netto durch Überweisung auf das Bankkonto von Titan Marine erfolgen.
10.2. Die vorstehenden Zahlungsbedingungen gelten in vollem Umfang, wenn unwesentliche Teile einer Lieferung fehlen, sofern dadurch die Verwendung der Produkte nicht verhindert wird.
10.3. Solange der Käufer die von ihm geschuldeten Beträge, einschließlich der aus früheren Transaktionen resultierenden Beträge, nicht bezahlt hat, ist Titan Marine unbeschadet seiner sonstigen Rechte, einschließlich der Ansprüche auf Schadensersatz und Kosten, nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
10.4. Bei verspäteter Zahlung eines an Titan Marine geschuldeten Betrags gerät der Käufer bereits nach Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung und / oder einer Inverzugsetzung bedarf, und Titan Marine steht ein gesetzliches wirtschaftliches Interesse ab Artikel zu 6: 119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, das mit dem überfälligen Betrag fällig ist und vom Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung zu berechnen ist. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, Titan Marine außergerichtliche Inkassokosten zu zahlen, die auf 15% des vom Käufer nicht gezahlten Betrags festgelegt sind, unbeschadet des Rechts von Titan Marine auf vollständige Erstattung der angemessenen Kosten. Alle für Titan Marine angemessenen Rechts- und Ausführungskosten trägt auch der Käufer. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung aufgrund von Abwicklung, Konkurs oder Zahlungseinstellung des Käufers sind alle Verpflichtungen des Käufers sofort und vollständig einklagbar.
10.5. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen zum einen zur Zahlung der Kosten, zum anderen zur Zahlung der Zinsen und zum dritten zur Zahlung des Auftraggebers, unabhängig von anderen Anweisungen des Käufers.

Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt

11.1. Die von Titan Marine gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus allen mit Titan Marine geschlossenen Vereinbarungen in seinem Eigentum. Verpflichtungen beinhalten:

  1. die Gegenleistung (en) in Bezug auf das gelieferte oder zu liefernde Produkt / die Produkte selbst sowie die im Rahmen einer solchen Vereinbarung auszuführenden oder auszuführenden Leistungen / Dienstleistungen;
  2. jegliche Ansprüche des Käufers auf Nichterfüllung solcher Verträge;
  3. alle Kosten, die Titan Marine durch das Versagen des Käufers entstehen, wobei die Kosten auf 10% des vom Käufer nicht gezahlten Kaufpreises festgesetzt werden, unbeschadet des Rechts von Titan Marine auf volle Erstattung der dadurch entstandenen Kosten;
  4. alle Wiederverkaufsverluste von Titan Marine, d. h. der nachteilige Unterschied zwischen dem vom Käufer nicht gezahlten Kaufpreis und dem Preis, zu dem Titan Marine die fragliche Ware an einen Dritten verkauft.

11.2. Solange das Eigentum an Produkten noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Titan Marine zu verpfänden oder anderweitig zu belasten und / oder zu veräußern. Ein Weiterverkauf im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers ist zulässig, solange Titan Marine dem Käufer nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt ausüben möchte. Bei einem Weiterverkauf, bei dem die Lieferung der Produkte vor deren Bezahlung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Kunden gemäß den Bestimmungen dieses Artikels festzulegen.
11.3. Der Käufer ist verpflichtet, das Eigentum von Titan Marine auf den betreffenden Produkten sichtbar anzuzeigen oder zu behalten und diese Produkte sorgfältig zu behandeln.
11.4. Der Käufer ermächtigt Titan Marine hiermit unwiderruflich, die von oder für den Käufer genutzten Flächen zu betreten und die gelieferten Produkte im Falle des Eigentumsvorbehalts zurückzunehmen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, bei einer Geldstrafe in Höhe von 15% des von ihm geschuldeten Betrags pro Tag uneingeschränkt mitzuwirken. Der Unternehmer hat allgemein bekannte Beschwerden und befasst sich mit Beschwerden im Rahmen dieses Verfahrens.

Beschwerden über die Durchführung des Vertrages müssen dem Unternehmer unverzüglich, vollständig und klar beschrieben werden, nachdem der Käufer die Mängel festgestellt hat. Beschwerden, die an den Unternehmer gerichtet werden, werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine vorhersehbare längere Bearbeitungszeit erfordert, wird der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis antworten, dass der Käufer eine detailliertere Antwort erwartet. Kann die Beschwerde nicht in gegenseitiger Konsultation beigelegt werden, entsteht ein Streitfall, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.

Artikel 12 - Haftung und Entschädigung

12.1. Jede Haftung von Titan Marine ist auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall aus der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts, den Titan Marine aus diesem Versicherungsvertrag trägt. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung unter den vorgenannten Versicherungspolicen erfolgt, ist die Haftung von Titan Marine auf den Rechnungsbetrag begrenzt, der dem betreffenden Käufer in den zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlt wurde, das die Haftung im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten verursacht hat wurde mit maximal 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) berechnet. Titan Marine haftet niemals für Schäden in Form von Einkommens- oder Einkommensverlusten, verminderten Goodwill oder sonstigen indirekten Schäden.
12.2. Die im vorstehenden Absatz beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Vorsatz von Titan Marine.
12.3. Der Käufer stellt Titan Marine, seine Mitarbeiter und seine Mitarbeiter, die an der Durchführung einer Vereinbarung beteiligt sind, von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der (Weiter-) Lieferung von Produkten ergeben. Der Käufer ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung abzuschließen und diese zu versichern.
12.4. Jegliche Ansprüche des Käufers gegen Titan Marine, mit Ausnahme derjenigen, die von Titan Marine anerkannt werden, verfallen bereits 12 Monate nach ihrer Gründung.

Artikel 13 - Gerichtsstand / anwendbares Recht

13.1. Alle Angebote und Vereinbarungen mit Titan Marine unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.2. Das Gericht in Zwolle ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus und / oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Titan Marine ergeben.

Artikel 14 - Schlussbestimmungen

14.1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht vollständig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Anstelle einer ungültigen Bestimmung würde dann eine Bestimmung gelten, die Titan Marine festgelegt hätte, wenn auf die ursprüngliche Bestimmung wegen ihrer Ungültigkeit verzichtet worden wäre.
14.2. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor Übersetzungen. Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Käufer, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.